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Was ist die Ministerpräsidentenkonferenz?

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz, auch MPK abgekürzt, ist ein Gremium in Deutschland, das aus den Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Länder besteht. Sie treffen sich regulär vier Mal im Jahr, um wichtige Angelegenheiten in Bezug auf die Zusammenarbeit und die Abstimmung von politischen Maßnahmen zu koordinieren. Die Beratungen dienen außerdem dem Zweck, die Interessen der Länder gegenüber dem Bund zu formulieren und zu vertreten.

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    Das Vorsitzland

    Zum 1. Oktober eines jeden Jahres wechselt der Vorsitz zwischen den deutschen Ländern nach einer festgelegten Reihenfolge. Seit der Wiedervereinigung geschieht dies in einer festen Reihenfolge der 16 Länder. 

    Das Vorsitzland organisiert die Konferenzen, koordiniert die Interessen und vermittelt bei Bedarf zwischen den Ländern. Daran anschließend erfolgt die Abstimmung der Themen mit dem Bund. Die Federführung hat jeweils die Regierungschefin oder der Regierungschef des Landes inne, das den Vorsitz übernommen hat.

    Mit der Übernahme des Vorsitzes durch den Freistaat Sachsen hat Ministerpräsident Michael Kretschmer die Federführung übernommen. Den Auftakt macht die MPK vom 23. bis 25. Oktober 2024, die in der Kongresshalle am Zoo Leipzig stattfinden wird.

    Was sind die Themen der Ministerpräsidentenkonferenz?

    Themenschwerpunkte der Ministerpräsidentenkonferenz sind länderübergreifende Fragestellungen von übergeordneter Bedeutung, die nicht aus einer rein fachpolitischen Perspektive betrachtet und beraten werden.

    Dabei geht es oft um die Abstimmung gemeinsamer Positionen sowohl untereinander als auch gegenüber und mit dem Bund. Aktuell gehören dazu Themen von Migration und Energie über den Umgang mit der Ausbreitung des Wolfes bis zum Deutschland-Ticket.

    Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter Vorsitz Niedersachsens.  © Niedersächsische Staatskanzlei

    In der Praxis dient die MPK auch der Vorbereitung von wichtigen Staatsverträgen vor allem im Bereich des Medienrechts. Ebenso gehören Abkommen zwischen den Ländern sowie die Ausgestaltung der Bund-Länder-Beziehungen dazu.

    Ein Beispiel dafür ist die Rolle der MPK während der Corona-Pandemie, in der die Regierungschefinnen und Regierungschefs gemeinsam mit der Bundesregierung Maßnahmen zur Eindämmung abgestimmt und länderübergreifende Leitlinien festgelegt haben.

    Fragen und Antworten zur Ministerpräsidentenkonferenz

     

    Die Ergebnisse der MPK-Treffen können vielfältig sein. Auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind, kommt ihren Beschlussfassungen eine große politische Bedeutung zu.

    Beschlussvorschläge werden in der Ministerpräsidentenkonferenz in der Regel einstimmig beschlossen.  Abweichende Positionen einzelner Länder werden in sogenannten Protokollerklärungen dokumentiert.

    Unmittelbar vor jeder Ministerpräsidentenkonferenz stimmen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der sogenannten »A-Länder« und der »B-Länder« ihre jeweiligen Verhandlungspositionen für die MPK ab.

    Als »A-Länder« werden jene Länder bezeichnet, in denen die SPD die Regierungschefin oder den Regierungschef stellt. Die »B-Länder« hingegen werden von einer der CDU oder CSU angehörigen Spitze regiert.

    Länder, die weder einer A- oder B-seitig geführten Landesregierung angehören, nehmen an einer der Vorbesprechungen teil. Das betrifft aktuell Baden-Württemberg und Thüringen. Seit der grün-schwarzen Koalition zählt Baden-Württemberg zur »B-Seite«. Thüringen ist bei den »A-Vorbesprechungen« dabei.

    Bevor eine MPK stattfindet, bereiten die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien diese vor. Die Konferenzen der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden abgekürzt als CdS-Konferenzen bezeichnet.

    Sie dienen dem Austausch von Informationen und der Abstimmung strategischer Fragen und können zur Entlastung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch abschließende Entscheidungen treffen. Im Falle der Verhinderung eines Landesoberhaupts, vertritt seine Chefin oder sein Chef der Staats- und Senatskanzlei ihn oder sie auf der MPK.

    Der Freistaat Sachsen wird aktuell durch den Chef der Staatskanzlei und Staatsminister Conrad Clemens bei den CdS-Konferenzen vertreten.

    Jedem MPK-Vorsitz steht ein Co-Vorsitz zur Seite. Die Zusammensetzung von Vorsitz und Co-Vorsitz ist so, dass immer ein A-Land und ein B-Land vertreten sind. Ist der Vorsitz beispielsweise in der Hand eines »A-Landes«, liegt der Co-Vorsitz bei einem »B-Land« und umgekehrt.

    Aktuell ist der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil unter hessischem Vorsitz (»B-Land«) bereits Co-Vorsitzender und wird in dieser Funktion künftig auch weiterhin die A-Seite koordinieren und an den Pressekonferenzen der MPK teilnehmen.

    Als Kamingespräch bezeichnet man vertrauliche Gesprächsrunden der Regierungschefinnen und Regierungschefs untereinander. Diese Gespräche finden ohne Mitarbeiter statt, was eine persönliche und informelle Atmosphäre schafft.

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