Zur Geschichte der Ministerpräsidentenkonferenz
1954 wurde die Ministerpräsidentenkonferenz als dauerhafte Einrichtung gegründet, bei der sich die Ministerpräsidenten auf dem damaligen Gebiet der Bundesrepublik trafen. Doch schon zuvor spielte die Zusammenarbeit der westdeutschen Ministerpräsidenten eine entscheidende Rolle bei der Entstehung der Bundesrepubik. Seit der Wiedervereinigung sind auch die ostdeutschen Länder Teil der MPK.
Die Entstehung der MPK als ständige Einrichtung
Bereits vor der Gründung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Jahr 1954 gab es Treffen der Ministerpräsidenten der vier Besatzungszonen. Doch schon bei der ersten Sitzung 1947 verließen die ostdeutschen Ministerpräsidenten aus Protest die Konferenz. Nach der Auflösung der Länder in der DDR 1952 blieben sie bis zur Wiedervereinigung 1990 unvertreten.
Die eigentliche Geburtsstunde der MPK war die »Rittersturz-Konferenz« 1948 in Koblenz. Hier beauftragten die drei westlichen Besatzungsmächte und Benelux-Staaten die westdeutschen Ministerpräsidenten, eine »verfassungsgebende Versammlung« einzuberufen. Statt einer Verfassung beschlossen sie jedoch die Ausarbeitung des Grundgesetzes, das zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland führte.
Die enge Zusammenarbeit der Ministerpräsidenten ist seitdem entscheidend für die politische Gestaltung der Bundesrepublik. Das Grundgesetz, ursprünglich als Übergangslösung gedacht, besteht bis heute und prägt auch den Freistaat Sachsen, der seit der Wiedervereinigung von dessen Vorzügen profitiert.
Seit 1954 treffen sich die Regierungschefs der Länder regelmäßig, um aktuelle Themen zu beraten, Positionen abzustimmen und die Interessen der Länder gegenüber dem Bund zu vertreten.
- Rittersturz-Konferenz, auf dem Weg zum Grundgesetz Weitere Informationen zur Rittersturz-Konferenz auf den Seiten des Bundesarchivs
Die Ministerpräsidentenkonferenz seit der Wiedervereinigung
Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gibt es für den Vorsitz eine feste Reihenfolge unter allen 16 Bundesländern. Den Auftakt machte 1990 Niedersachsen. Den Vorsitz hat jeweils die Regierungschefin oder der Regierungschef des Landes inne.1992 übernahm mit dem Freistaat Sachsen und Ministerpräsident Kurt Biedenkopf erstmals ein ostdeutsches Land den Vorsitz.
Bis 2004 galt in der Ministerpräsidentenkonferenz das Konsensprinzip, das Einstimmigkeit für Entscheidungen erforderte. Um die Effizienz zu steigern, genügt seither die Zustimmung von 13 der 16 Länder. Allerdings müssen Entscheidungen über die Geschäftsordnung, Haushaltsangelegenheiten und die Errichtung gemeinsamer Einrichtungen weiterhin einstimmig getroffen werden.
Obwohl die Ministerpräsidentenkonferenz kein Verfassungsorgan ist, hat sie in den letzten Jahren an Bedeutung und Einfluss gewonnen. Ihre Sitzungen sind inzwischen von hoher medialer Aufmerksamkeit begleitet und dienen dem Austausch zwischen den Ländern und der Bundesregierung.