25.11.2020

Sonderkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin

Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk, nahmen an der Sonderkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundekanzlerin im Format einer Videokonferenz teil. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Corona-Schutzmaßnahmen.

Die wesentlichen Beschlüsse im Überblick

Insgesamt werden die Kontaktbeschränkungen noch einmal verschärft, für die Zeit von Weihnachten bis Neujahr wird es aber vorübergehende Lockerungen geben. Welche Änderungen beschlossen wurden zeigt nachfolgender Überblick:

Gastronomie und Kultur

Seit Anfang November sind sämtliche Restaurants, Kneipen und Bars sowie Einrichtungen wie Theater, Kinos, Museen oder Clubs geschlossen. Die Hoffnung, Anfang Dezember wieder öffnen zu können wurde mit den neuen Beschlüssen getrübt. Bund und Länder wollen den Teil-Lockdown mindestens bis zum 20. Dezember verlängern. Betroffen davon sind auch Hoteliers, die weiterhin keine Touristen beherbergen dürfen.

Einkaufen

Damit Groß- und Einzelhandel geöffnet bleiben können, kommen neue Auflagen hinzu. So gilt etwa die Maskenpflicht künftig bereits vor den Geschäften sowie auf Parkplätzen. Sie soll zudem in allen Räumen mit Besuchs- und Kundenverkehr gelten sowie im Freien, wie beispielsweise auf stark besuchten Einkaufsstraßen. In Läden bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich künftig nur eine Person pro 10 Quadratmetern Fläche aufhalten. Bei Geschäften mit einer Fläche von mindestens 801Quadratmetern wird dann ein Kunde je 20 Quadratmeter Fläche angesetzt.

Schulen

Die Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Es wurde ein bundesweiter Beginn der Weihnachtsferien auf den 19. Dezember beschlossen. In Regionen mit hohem Infektionsrisiko gilt künftig eine Maskenpflicht ab Klasse 7. In Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 neuen Fällen sollen ab der 8. Klasse schulspezifische Maßnahmen wie beispielsweise Hybrid- oder Wechselunterricht umgesetzt werden.

Private Treffen

Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden limitiert. Ab 1. Dezember dürfen noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Weihnachten

In der Weihnachtszeit vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar wollen Bund und Länder die Kontaktbeschränkung vorübergehend lockern. Diese Lockerung erlaubt, dass mehrere Haushalte zusammenkommen können, wobei die Größe der gesamten Gruppe maximal zehn Personen betragen darf.  Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Sofern möglich, sollen Bürger fünf bis sieben Tage vor einem Familientreffen die Kontakte auf das Nötigste reduzieren.

Silvester

Grundsätzlich sollen zum Jahreswechsel dieselben Reglungen gelten wie an Weihnachten. Ein Verbot von Pyrotechnik gibt es nicht. Bund und Länder appellieren jedoch an die Bürger, auf privates Feuerwerk zu verzichten. Der Einsatz von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen soll untersagt werden.

Abweichungen möglich

Grundsätzlich können die einzelnen Bundesländer die Vorschriften lockern, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. So muss in einem Land die Zahl der Neuinfektionen deutlich unter die Marke von 50 Fällen je 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen fallen und die Tendenz weiter sinken. Das regionale Gesundheitswesen darf außerdem nicht überlastet sein. Umgekehrt sind die Länder angehalten, die Vorschriften weiter zu verschärfen, wenn das Infektionsgeschehen in einzelnen Hotspots besonders heftig ist. Die Grenze wird hier bei 200 neue Fällen je 100 000 Einwohnern in sieben Tagen gezogen.

Pressestatement von Ministerpräsident Kretschmer zum Corona-Gipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel

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